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© Udo Dagenbach • glasser und dagenbach

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© Udo Dagenbach • glaßer und dagenbach

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Planung: Glaßer und Dagenbach, Garten- und Landschaftsarchitekten, Berlin
Entwurfsverfasser: Udo Dagenbach, freier Landschaftsarchitekt


Mitarbeiter: Alexander Khomiakov, Martina Levin, Andreas Stein, Leighton Pace, Volker Röhrs, Andrea Hey, Katanja Schulz, Sabine Linke, Sabrina Schröder, Dörte Schroer-Schwarz, Katrin Weinke
Fachplanung: GSE Ingenieur-Gesellschaft mbH Saar, Enseleit und Partner, Berlin
Bauausführung: Otto Kittel Garten-, Landschaftsbau- und Sportplatzbau, Berlin; Fa. Torsten Fiebig, Baudenkmalpflege, Potsdam; Hoch- und Ingenieurbau GmbH, Brandenburg
Bauherr: Bezirksamt Mitte von Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin
Bauzeit: 2003-2006



Juryurteil:

Im deutschen Sprachgebrauch steht der Name „Moabit“ geradezu synonym für „Gefängnis“. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in diesem Berliner Ortsteil eine Reihe von preußischen Haftanstalten errichtet, nach dem damals vorbildlichen sogenannten „Pentonville’schen System“ (Panoptikum). Das Zellengefängnis in der Lehrter Straße gehört zudem zu den wichtigen Stätten deutscher Geschichte: Hier harrten einige der Attentäter des 20. Juli 1944 auf ihre Hinrichtung; hier entstand der berühmte Zyklus „Moabiter Sonette“, in dem der Widerstandskämpfer Albrecht Haushofer Freiheit und Menschenrecht zu eindrucksvollen Versen verdichtete.

An der Stelle des Gefängnisses, das in den fünfziger Jahren abgerissen wurde, entstand zwischen 2003 und 2006 der „Geschichtspark Moabit“. Das Projekt zeichnet sich durch die Kombination von alltagstauglichem Bürgerpark und Gedenkstätte in Form eines architektonischen Gartens aus. Von der Jury besonders hervorgehoben wurde beim Umgang mit der historischen Bedeutung des Ortes die Planung in langjähriger Zusammenarbeit mit den Anwohnern (Geschichtswerkstatt) sowie die qualitativ hochwertige Konzeption und die entsprechende bauliche Durchführung. Dass hierbei auf das weitgehend bekannte Repertoire von Land- bzw. Minimal Art zurückgegriffen wurde, um den klaustrophobischen Raum der früheren Gefängnisanstalt beispielhaft nachvollziehbar und erlebbar zu machen (Panoptikum, „Spazierhöfe“), hat dem Juryurteil keinen Abbruch getan. Die besondere und einmalige Aufgabe wurde von den Planverfassern mustergültig gelöst.

Den Verfassern gelingt es so, durch die Konzentration auf wenige, aber kraftvoll gesetzte Elemente einen einprägsamen wie einladenden Ort zu schaffen.