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© Autobahndirektion Nordbayern • Autobahndirektion Nordbayern

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Entwurfsverfasser Landschaftsarchitektur:
15 Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern mit Vergabe eines 3. und zweier 1. Preise:

3. Preis: Planstatt Senner – Landschaftsarchitektur, Überlingen, Ingenieurbüro K. Langenbach, Dresden
1. Preis: realgrün Landschaftsarchitekten, München, Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH, Aalen
1. Preis: Brugger Landschaftsarchitekten, Aichach, Ingenieurbüro Mayr, Aichach
Auslober / Bauherr: Autobahndirektion Nordbayern, Nürnberg
Wettbewerbsauslobung: März 2013
Preisgerichtsentscheidung: Oktober 2013
Abschluss VOF-Verfahren: April 2014

 

Juryurteil:

Die Jury vergibt den Sonderpreis Infrastruktur und Landschaft für den beispielhaften Planungsprozess zur Gestaltung einer Autobahn-Rastanlage mit der Erwartung der entsprechenden Umsetzung in die Realität. Durch einen interdisziplinären Wettbewerb mit Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern, ausgelobt durch die Autobahndirektion Nordbayern, wurden zeitgemäße Ansätze zur integrierten Gestaltung einer Autobahnrastanlage gesucht und funktional und gestalterisch überzeugende Beiträge gefunden.

Der begrüßungswerte interdisziplinäre Ansatz bei der Planung dieser großflächigen technischen Infrastruktur wurde zu Synergien aus den Belangen von Ingenieurskunst, Landschaftsplanung/-architektur und Ökologie hervorragend genutzt.

So stellen die Beiträge der Siegerteams Rastanlagen dar, die nicht zuletzt ihre Identität aus den landschaftlichen Gegebenheiten schöpft. Als Gegenpol zu Hektik der Autobahntrassen werden Orte der Ruhe und Entspannung mit Bezug zur Landschaft entwickelt, aber auch Räume für Spiel und Sport von hoher gestalterischer Qualität dargestellt, die gleichzeitig eine hohe Sensibilität in der Einbindung und Akzentuierung der Landschaft spüren lassen.

Der Jury empfiehlt die zügige Umsetzung der Entwurfsideen und hofft, dass dieser gelungene Ansatz im Umgang mit Planung technischer Infrastruktur zum Vorbild für zukünftige Projekte dienen und zum Standard erhoben werden möge.