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Vorprüfung und Bewertung erfolgen aufgrund der eingereichten Unterlagen. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Unterlagen liegt bei dem/den Einreicher/n.

Zur Ermittlung der Preisträger/Ausgezeichneten hat der bdla hochkarätige Juroren berufen.

Es wird ein Nominierungsverfahren eingeführt. Die Jurybewertung erfolgt daher in zwei Schritten – Vorauswahl mit Nominierung (online) und Entscheidung (Sitzung).

Nach der ersten Bewertungsrunde werden die Verfasser der nominierten Arbeiten gesondert aufgefordert, ihre Wettbewerbsunterlagen in der vom Auslober geforderten Form (max. zwei Tafeln/Poster/Plakate DIN A1 Hochformat) für den zweiten entscheidenden Wertungsrundgang an die Bundesgeschäftsstelle zu übersenden.